Sichere Dir Deinen Existenzgründungszuschuss!

Der #Existenzgründungszuschuss ist die wichtigste staatliche Förderung für Existenzgründer und Existenzgründerinnen, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld I eine Gründung vorbereiten wollen. Denn auch wenn man die Betriebskosten decken kann und die Finanzierung des neuen Geschäftes steht, muss man auch von etwas Leben, also Miete und den Wocheneinkauf bezahlen. Der Zuschuss von der Arbeitsagentur deckt während der Gründung 7 Monate lang die privaten Kosten und nimmt damit eine schwere Last vom Gründer.

Auch wenn es nicht immer einfach ist, den Gründungszuschuss zu erhalten – ich habe unzählige Gründungen begleitet. Auch wenn es immer mal wieder Probleme gab - es bleibt der Eindruck, dass die Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit zwar schwierig bleiben, aber die MitarbeiterInnen der Agentur durchaus inhaltlich zu gewinnen sind - und sich dann auch von den restriktiven Vorgaben der bestehenden Durchführungsanweisungen lösen können. Eine gute Vorbereitung ist dabei zentral. Du musst überzeugen - das kannst Du, wenn Du Dich von mir vorbereiten lässt.

Mit einem Gründercoaching geht es besser!

Immer wieder werde ich gefragt, ob sich denn eine Existenzgründung lohnen würde. In Deutschland. Da ist es ja so schwierig. Viele Auflagen, viele Gesetze, viel Formalkram eben. Deutschland eben. Meine Antwort ist dann: Wer sich seinen Traum erfüllen möchte, sollte gründen. Wer nicht mehr auf bessere Jobs hofft, der sollte gründen. Wer nicht für wenig Geld in schlechten Teams bleiben will, der sollte gründen. Wer an sich glaubt, der sollte gründen.

Helfen kann dabei ein Gründercoach wie ich, der ermutigt und dafür sorgt, dass Du den roten Faden nicht verlierst. Denn es ist doch immer noch einfacher, ein Unternehmen zu gründen, als den Kopf nachhaltig in den Sand zu stecken. Und gesünder: Denn mittlerweile kann sich ein Teil der Beschäftigten aussuchen, ob sie krank werden durch Langeweile - Boreout genannt. Oder ob das Arbeitsleben so anstrengend ist, dass man ausbrennt - Burnout. Eine Existenzgründung kann der Ausweg sein. Kann - wenn der Weg gut geplant wird. Das heisst: Die Rahmenbedingungen checken und klären. Fördermöglichkeiten kennenlernen. Die Idee schon mal formulieren. Und dann die geförderten Beratungsmöglichkeiten nutzen: Preiswerte und gute Beratung bei mir buchen: Mit einem sog. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit geht das ganz kostenfrei. Danach dann weitere Förderung beantragen und das Unternehmen gemeinsam auf den Weg bringen.

Rufe mich an - ich zeige auf, welche Beratung bei der geplanten Gründung durch staatliche Stellen gefördert werden kann.

Übergang zwischen Gründungszuschuss und Selbstständigkeit

Direkt nach dem der Gründungszuschuss beantragt worden ist, erhältst Du Post von der Agentur für Arbeit, in der angekündigt wird, dass Dein Arbeitslosengeld-Bescheid aufgehoben ist und die Zahlungen eingestellt werden. Keine Sorge - wenn Du eine mündliche Zusage von der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter hast, wird Dir der Bescheid über die Gewährung des Gründungszuschusses dann innerhalb von 14 Tagen zugestellt.

Aber: Durch die Abmeldung aus dem Alg-i-Bezug erhält Deine Krankenkasse auch die Nachricht, dass die Beiträge nicht mehr von der Agentur für Arbeit bezahlt werden. Auch hier besteht kein Grund zur Sorge:

Sobald Du kein Arbeitslosengeld mehr beziehst, endet die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Pflichtversichert in der GKV bleibst Du. Du musst eigentlich nichts weiter tun, weil Du nach dem Bezug von ALG I automatisch bei Deiner Krankenkasse versichert bleibst. Diese sogenannte freiwillige Anschlussversicherung wurde zum 1. August 2013 eingeführt. Nur: Manchmal wissen dass die Krankenversicherungen nicht und melden sich bei Dir mit Sätzen wie "Sie haben keinen Krankenversicherungsschutz mehr" - das stimmt natürlich nicht. Aber die Krankenversicherung hat Angst, dass Du kündigst und die Versicherung wechselt. Daher machen Sie Druck und wollen von Dir wissen, wie hoch Dein geplanter Gewinn sein wird, damit der neue Krankenversicherungsbeitrag berechnet werden kann.  Informationen zur Beitragshöhe bekommt Du hier: --> Krankenversicherung für GründerInnen -->